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Anmerkungen zur Sozialstaatsdebatte des Guido Westerwelle

„Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein.“ Spätestens seit dieser Kommentierung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelleistungen im Sozialgesetzbuch II  füllt Guido Westerwelle, fast täglich die Medien mit neuen Angriffen auf den Sozialstaat und weist jegliche Kritik an seinen Äußerungen empört zurück.

Zu den polemischen  und polarisierenden Äußerungen Westerwelles gibt es wahrscheinlich keinen Kritikpunkt, der nicht schon medial durch Einzelpersonen, Parteien und Verbände bis weit ins konservative Spektrum geäußert wurde.

Die AWO  will diese Debatte mit  Sachlichkeit begleiten. Sie begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das am 9. Februar die Regelleistungen im Zweiten Sozialgesetzbuch (`Hartz IV-Gesetz´) für nicht verfassungsgemäß erklärt hat. Mit dem Urteil wird der Gesetzgeber bis Ende 2010 aufgefordert, eine „realitätsgerechte Ermittlung der notwendigen Leistungen“ umzusetzen. Dabei haben die Richter nicht die Höhe der Regelleistungen als solche für menschenunwürdig und dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes widersprechend erklärt, sondern die offenkundig willkürliche Festlegung der Grundsicherungsleistung für Erwachsene und Kinder sowie die Tatsache, dass bislang Leistungen nur pauschal und ohne Berücksichtigung von Einzelfällen bewilligt wurden.

Das Urteil macht klar: Es muss in Deutschland eine für alle transparente Bestimmung der Armutsgrenze erfolgen. Jedem Hilfebedürftigen müsse diejenige materielle Voraussetzung zugesichert werden, „die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind“ heißt es in der Urteilsbegründung. Der Staat wird in die Pflicht genommen, dies zu gewährleisten. Aus dem Urteil wird deutlich, wie bedeutsam Fragten der Bildung und des Zugangs zu Bildung sind. Es kommt Empörung darüber zum Ausdruck, wie wenig bei den Regelleistungen der Umstand angemessener Bildung im allgemeinen und die Bedürfnisse schulpflichtiger Kinder im speziellen bedacht wurden, warum etwa der Schulbedarf nicht zum Existenzminimums eines Kindes gehört.

Das Urteil ist eine wegweisende Grundlage Deutschland armutsfester zu machen. Die Regelleistungen für das Arbeitslosengeld II müssen von Grund auf neu bestimmt werden. Aufgrund der gebotenen richterlichen Zurückhaltung vermeidet es das Urteil, konkrete Zahlen zu benennen. Nun muss der Gesetzgeber den ihm gewährten Spielraum nutzen und die Situation jener Menschen  verbessern, die von Armut, sozialer Ausgrenzung und sozialer Ungerechtigkeit betroffen sind. Nach dem Urteil ist mit der Verbesserung der Leistungen insbesondere für Kinder zu rechnen. Die Richter weisen darauf hin, dass dies nicht über Erhöhung der Regelsätze geschehen muss, sondern über Sachleistungen erfolgen kann.

Die Debatte um den kostenlosen Zugang zu Kindergartenplätzen, Betreuung und Bildung muss wieder stärker belebt werden. Die AWO fordert dies seit langem und wird es auch jetzt wieder betonen. In diesem Zusammenhang plädieren wir beispielsweise seit 2009 mit unseren Partnern vom „Bündnis Kindergrundsicherung“ für eine Grundsicherung von 502 Euro für alle Kinder. Diese Grundsicherung soll alle bisherigen Leistungen ersetzen und der Einkommensbesteuerung unterliegen. Damit machen wir einen konkreten Vorschlag ganz im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils.

Denn: Alle Kinder, besonders diejenigen, welche in Familien mit niedrigen Einkommen, Arbeitslosigkeit und Notlagen aufwachsen, brauchen endlich eine bedarfsdeckende Förderung, um mit all ihren Potenzialen in unsere Gesellschaft hineinzuwachsen. Klar ist ebenso: Finanzielle Abenteuer wie Steuersenkungen bei ansteigender Staatsverschuldung und auf Kosten der Zukunft unserer Kinder und Jugend können wir uns nicht leisten.

 

Mehr dazu finden Sie im Internet unter www.kinderarmut-hat-folgen.de

 

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